Ein mittelständischer Maschinenbauer aus Baden-Württemberg unterschreibt einen Liefervertrag mit einem Kunden in Mailand. Die englische Fassung spricht von "reasonable endeavours", die deutsche von "angemessenen Bemühungen", die italienische von etwas Drittem. Zwei Jahre später steht die Frage vor einem Schiedsgericht, und drei Anwälte streiten darüber, was die Parteien eigentlich vereinbart haben.

Solche Fälle sind keine Ausnahme. Sie sind der Normalfall überall dort, wo eine Vertragsübersetzung als Formalie behandelt wurde, die man am Ende noch schnell erledigt. Der Text war sprachlich sauber. Juristisch hat er etwas anderes gesagt als das Original.

Rechtsbegriffe sind keine Vokabeln

Das Grundproblem liegt tiefer als bei jeder anderen Fachübersetzung. Ein technischer Begriff beschreibt einen Gegenstand, der in Stuttgart und in Osaka derselbe ist. Ein Rechtsbegriff beschreibt dagegen eine Rechtsfolge, die es in der anderen Rechtsordnung möglicherweise gar nicht gibt.

Das englische "consideration" hat im deutschen Vertragsrecht kein Gegenstück, weil das BGB keine Gegenleistung als Wirksamkeitsvoraussetzung kennt. "Trust" lässt sich nicht mit "Treuhand" gleichsetzen. Umgekehrt existiert die deutsche "Verkehrssitte" im Common Law nicht in dieser Form. Wer hier das nächstliegende Wort nimmt, produziert einen Satz, der flüssig klingt und inhaltlich falsch ist.

Ein Blick in die juristische Definition des Vertrags zeigt, wie stark schon die Grundbegriffe an nationales Recht gebunden sind. Übersetzt wird deshalb nicht zwischen Sprachen, sondern zwischen Rechtssystemen. Das ist eine andere Tätigkeit, und sie verlangt andere Leute.

Was ein Übersetzer für Verträge mitbringen muss

Muttersprachlichkeit reicht nicht, Erfahrung mit Marketingtexten erst recht nicht. Gefragt ist jemand mit juristischer Ausbildung oder mindestens zehn Jahren Praxis im Vertragsrecht, der beide Rechtsordnungen kennt und weiß, wann er einen Begriff stehen lässt und in Klammern erläutert.

Genau das ist der übliche Umgang mit unübersetzbaren Termini. Der Originalbegriff bleibt, dahinter folgt eine kurze Erläuterung. Das wirkt unelegant und ist die einzig ehrliche Lösung. Ein Berufsverband wie der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer führt Verzeichnisse, in denen sich Fachgebiete und Qualifikationen nachprüfen lassen, statt sich auf Selbstauskünfte zu verlassen.

Warum das gerade für junge Unternehmen zählt, beschreibt ein lesenswerter Beitrag darüber, warum internationale Start-ups juristische Übersetzungen früher brauchen, als ihnen lieb ist. Die erste Finanzierungsrunde ist selten der richtige Moment, um Grundlagen nachzuholen.

Die Sprachklausel entscheidet mehr als die Übersetzung

Bei zweisprachigen Verträgen gibt es einen Punkt, der häufiger übersehen wird als jeder Terminologiefehler: die Frage, welche Fassung im Streitfall gilt.

Steht keine Klausel im Vertrag, entscheidet im Zweifel das angerufene Gericht, und das Ergebnis ist offen. Steht eine drin, sollte sie eindeutig sein. "Beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich" klingt fair und ist die schlechteste aller Varianten, weil sie den Widerspruch nicht auflöst, sondern verewigt. Sinnvoll ist eine klare Rangfolge, meist zugunsten der Verhandlungssprache.

Wichtig ist außerdem, dass die Übersetzung vor der Unterzeichnung vorliegt und nicht danach. Wer eine Fassung nachreicht, die von der unterschriebenen abweicht, hat kein Übersetzungsproblem mehr, sondern ein Beweisproblem.

Beglaubigung, Apostille und was Behörden tatsächlich sehen wollen

Nicht jeder Vertrag braucht eine beglaubigte Übersetzung. Sobald aber ein Handelsregister, ein Gericht oder eine ausländische Behörde beteiligt ist, gelten formale Anforderungen, die sich von Land zu Land unterscheiden.

In Deutschland fertigen gerichtlich ermächtigte Übersetzer bestätigte Übersetzungen an. Für die Verwendung im Ausland kommt oft eine Überbeglaubigung oder eine Apostille hinzu, und genau an dieser Stelle scheitern Vorgänge regelmäßig, weil die Reihenfolge nicht stimmt. Der Unterschied zwischen den beiden Instrumenten ist gut erklärt in der Übersicht dazu, wann man eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Ein Anruf bei der empfangenden Stelle vor Auftragserteilung spart hier regelmäßig zwei Wochen.

Terminologie einmal festlegen, dann behalten

Unternehmen mit laufendem internationalem Geschäft schließen selten einen einzelnen Vertrag. Sie haben Rahmenverträge, Einzelabrufe, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzbedingungen und AGB, die alle aufeinander verweisen.

Wenn "Abnahme" in einem Dokument als "acceptance" und im nächsten als "approval" erscheint, entsteht ein Auslegungsspielraum, den im Konfliktfall die Gegenseite nutzt. Ein gepflegtes Glossar mit den fünfzig bis zweihundert zentralen Begriffen, abgestimmt zwischen Rechtsabteilung und Übersetzern, verhindert das zuverlässig. Es kostet einmal einen halben Tag und wirkt jahrelang.

Vier Augen, und eines davon juristisch geschult

Bei Verträgen genügt das übliche Korrekturlesen nicht. Sinnvoll ist ein zweistufiges Verfahren: Ein Fachübersetzer erstellt die Fassung, ein zweiter Prüfer mit juristischem Hintergrund liest sie gegen das Original. Nicht auf Stil, sondern auf Rechtsfolgen.

Dieser zweite Blick findet regelmäßig Dinge, die dem Ersteller entgehen. Eine verneinte Verpflichtung, die in der Zielsprache bejaht wirkt. Eine Frist, die von Kalendertagen auf Werktage gerutscht ist. Ein Haftungsausschluss, der im Original eng gefasst war und in der Übersetzung plötzlich alles umfasst.

Hinzu kommt die Frage der Haftung. Seriöse Anbieter unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung und benennen sie auf Nachfrage ohne Zögern. Wer darauf ausweichend antwortet, sollte für Vertragstexte nicht in die engere Wahl kommen, unabhängig vom Preis.

Maschinelle Übersetzung: nützlich, aber nicht hier allein

Für das schnelle Verständnis eines eingehenden Entwurfs ist maschinelle Übersetzung heute brauchbar. Sie zeigt, worum es geht, und das reicht für die erste Einschätzung.

Für den Text, den jemand unterschreibt, reicht sie nicht. Die Systeme erzeugen sehr flüssige Sätze und markieren nicht, wo sie einen Rechtsbegriff durch ein optisch ähnliches Wort ersetzt haben. Genau diese Fehler sind die gefährlichsten, weil sie beim Korrekturlesen nicht auffallen. Wer maschinell vorübersetzt, braucht anschließend ein vollständiges juristisches Lektorat, und der Zeitgewinn fällt dann deutlich kleiner aus als erhofft.

Vertragsübersetzung ist am Ende eine Risikofrage, keine Sprachfrage. Gemessen an der Summe, um die es im Vertrag geht, war sie noch nie der teure Posten.