Exkursion auf die Apostillen
- Posted by Anja Mäuerle
- On 16. August 2021
- Apostille, Blog, Spanisch, Tipps
Auch wenn sich die Apostille perfekt als Karibikinsel irgendwo zwischen den Kleinen und Großen Antillen einreihen würde, so karibisch wie sie klingt ist sie leider nicht – von weißen Sandstränden mit glasklarem Wasser und fruchtigen Cocktails ganz zu schweigen. Nur der Kontext „fremde Länder“ ist immerhin richtig. Die Apostille kommt nämlich immer dann zum Einsatz, wenn Urkunden international anerkannt werden sollen.
Nehmen wir zum Beispiel Ihre peruanische Geburtsurkunde zur Vorlage bei einem Standesamt in Deutschland: Damit diese von deutschen Behörden anerkannt wird, muss noch vor der Anfertigung der beglaubigten Übersetzung die Echtheit der Urkunde mit einer Apostille bestätigt werden.
Die „Haager Apostille“ ersetzt gemäß Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation die aufwendige und langwierige Legalisation von Dokumenten. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Amtsbezeichnung des Unterzeichners und die Echtheit des Siegels/Stempels der Urkunde, jedoch nicht den Inhalt. Dieser Beglaubigungsvermerk wird auf das entsprechende Originaldokument aufgedruckt, angeheftet oder aufgeklebt.
Die Apostille ist normalerweise in der Amtssprache der Ausstellungsbehörde ausgefüllt. Es gibt eine einsprachige, zwei- oder dreisprachige Version. Es ist außerdem zwingend notwendig, dass in französischer Sprache „Apostille – Convention de La Haye du 5 octubre 1961“ über den Angaben steht. In der beglaubigten Übersetzung wird dieser Teil also nicht übersetzt.
Jeder Vertragsstaat bestimmt, welche Behörden in seinem Staat die „Haager Apostille“ erteilen. Diese Behörden werden z.B. auf der Webseite der Haager Konferenz veröffentlicht. Aber auch die Stelle, von der die Urkunde stammt, kann Ihnen mitteilen, wo Sie eine Apostille erhalten.
Und wenn Sie vor lauter Apostillen und Antillen und jetzt erst einmal das Fernweh packt, können Sie dem getrost nachgeben und den Bearbeitungsstatus einfach online einsehen und das apostillierte Dokument herunterladen. 2005 hat die Haager Konferenz nämlich das e-Apostille Pilot Programm (e-APP) gestartet, um elektronische Apostillen (e-Apostillen) zu erteilen und ein elektronisches Register für Apostillen einzurichten und das Verfahren somit papierlos und unkomplizierter zu gestalten. Während viele spanischsprachige Länder schon e-Apostillen ausstellen, lässt die Implementierung des Programms in Deutschland allerdings noch auf sich warten. Eine Übersicht über die entsprechenden Länder gibt es hier.
Wenn Sie also nun eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde benötigen und die Urkunde bereits mit einer Apostille in ihrer Echtheit bestätigt ist, dann senden Sie mir gerne Ihre eingescannten Dokumente und ich erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot. Denn die Apostille muss ebenfalls übersetzt werden und wird im Angebot mit einkalkuliert.
Auch wenn die Apostille lange nicht so exotisch ist, wie die Kleinen oder Großen Antillen, trägt sie enorm zur Globalisierung bei und bringt somit doch einen Hauch von fremden Ländern mit sich.
Quellen und weitere Informationen:
Haager Apostillen-Übereinkommen
Das ABC der Apostille